Zum Hauptinhalt springen

Ehrungen

Die BzVgg Limburg hatte zu Ehrungen verdienter Schiedspersonen und zu einem Lehrgang über die praktische Durchführung eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens in den Feuerwehrstützpunkt nach Wetzlar eingeladen. 46 Teilnehmer, Schiedspersonen und Stellvertreter, waren erschienen. Nach den Grußworten des Gastgebers, Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar, Manfred Wagner, und der Stadträtin Sigrun Schmidt aus Haiger folgten die vorgesehenen Ehrungen durch den 2. Bundesvorsitzenden des BDS, Manfred Schneider. Besonders hervorzuheben sind die 40 Dienstjahre von Gerhard Kämpfer, denn er ist weit über die im Hessischen Schiedamtsgesetz vorgesehenen 35 Dienstjahre in seinem Heimatort Haigerseelbach für die außergerichtliche Streitbeilegung schon verantwortlich. Frau Schmidt betonte außerdem den vielseitigen, ehrenamtlichen Einsatz, den er auch Stadtverordneter und als langjähriges Mitglied des Ortsbeirates für die Stadt Haiger erbracht hat. Gerhard Kämpfer wurde für seine Verdienste und Treue mit einer Urkunde und dem BDS-Symbol-Kubus ausgezeichnet. Annegret Blücher gehört dem BDS seit 10 Jahren an und ist seit dem stellvertretende Schiedsfrau in Hüttenberg-Weidenhausen. Sie erhielt für ihren ehrenamtlichen Einsatz Urkunden vom Amtsgericht Wetzlar und dem BDS.

Ehrungen durch Manfred Schneider

Bild1: Stadträtin Sigrun Schmidt, Gerhard Kämpfer, Manfred Schneider    Bild 2: zusätzlich Annegret Blücher    Bild 3: ganz links OB Manfred Wagner

Fortbildung

Über die „Praktische Durchführung von Schlichtungsverfahren“ im 2. Teil der Veranstaltung referierte Manfred Schneider zunächst über die gesetzlichen Grundlagen und in welchen Fällen zunächst obligatorisch ein Schiedsamt eingeschaltet werden muss, z.B. bei Nachbarstreitigkeiten und bei leichten Straftaten, wie Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch etc. Er erläuterte anhand von vielen Beispielen die Abwicklung eines Verfahrens von der Antragstellung bis zur Protokollierung der Ergebnisse und der Abrechnung. Wichtig sei besonders die exakte Formulierung eines Vergleiches, denn ein vor dem Schiedsamt geschlossener Vergleich ist 30 Jahre vollstreckbar.
Das persönliche Erscheinen der Parteien soll in der Regel angeordnet werden, damit u.a. beim Ausbleiben des Antraggegners ein Ordnungsgeld verhängt und eingezogen werden kann. Hier sollten in Hessen als leichtes „Druckmittel“ stets 100 € angesetzt werden, damit eine Kommune auch vollstrecken kann.
Schneider betonte, um den gewünschten und gesuchten Rechtsfrieden herzustellen gibt es beim Schiedsamt weder Verlierer noch Gewinner, denn „Schlichten statt richten“ geniest oberste Priorität. Dies steht damit im Gegensatz zu auferlegten Urteilen bei Gericht. Die Schlichtungserfolge bei den Schiedsämtern belegen damit ihre Tätigkeit mit einer Erfolgsquote von über 55% eindeutig. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

 

Ein besonderer Punkt war die Handhabung des Postzustellungsauftrages/ -urkunde nach Einführung der Mehrwertsteuer für die Frankierung des PZU-Auftrages seit dem 01. September 2016. Hilfe gewährt dabei der Formularserver, Vordruck V 27 und seine Erläuterungen. Leider konnte wegen technischer Probleme eine visuelle Darstellung der Nutzung nicht gezeigt werden. Die bisherige 3,45 Euromarke für den äußeren Umschlag entfällt und wird durch eine s.g. Einlieferungsliste für 4,11 € ersetzt. Alternativ gibt es eine s.g. Internetmarke bzw. s.g. Sets mit 25 Produktmarken übers „Netz“ zu erwerben, die dann aufgeklebt werden können. So diese Erläuterungen von Helmut Hahn. Für die „neuen“ Schiedspersonen war der Lehrgang eine gute Informationsquelle und für alle anderen eine willkommene Vertiefung ihrer Tätigkeit. Eine Neuauflage ist für 2018 geplant.  HH.