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Nutzung privateigener PC's durch Schiedspersonen

Der Hessische Minister der Justiz hat die Nutzung des privateigenen PC durch Schiedspersonen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Voraussetzungen:
1. Das Hessische Schiedsamtsgesetz (HSchAG) § 10, Verwaltungsvorschriften (VV) Punkt 10.4 ist zu beachten.
2. Die Schiedsperson hat eine Verpflichtungserklärung nach § 29 des Hessischen Dantenschutzgesetzes (HDSG) gegenüber dem zuständigen Amtsgericht abzugeben; [Vordruck] und [Merkblatt] hier.                               HH.