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Straftat:

SACHBESCHÄDIGUNG (§ 303 StGB) 

Es wurde Ihr Eigentum beschädigt

In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar:

  • zerstochene Reifen,
  • eine eingeschlagene Fensterscheibe,
  • zertrampelte Blumenbeete,
  • abgesägte Äste,
  • verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung),
  • verschmierte Hauswände,
  • usw., usw.

Auch dies muss nicht einfach hingenommen werden.
Sie brauchen: